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Allgemeines

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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

A.    Veranstalterinformationen

1.    Identität des Veranstalters:

Förderkreis Werra Kalibergbau-Museum e.V.
Hauptstraße 15
36266 Heringen (Werra)

Vereinsregister: VR 638
Registergericht: Amtsgericht Bad Hersfeld

Vertreten durch:
Johannes Zapp
Brückenrain 28
36124 Eichenzell-Löschenrod

Kontakt
Telefon: +49 6624 54212-0
E-Mail: post@montekali.eu

2.    Website des Veranstalters für eine Haldenbesichtigung auf dem Monte Kali

https://www.montekali.eu/

3.    OS-Plattform

Verbraucherinformation gemäß Verordnung EU Nr. 524/2013:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/    

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben unter Ziffer 1. Identität des Veranstalters.

4.    Gesetzliches Widerrufsrecht

Die von uns angebotenen Leistungen sind als Dienstleistungen zu bewerten, die im Zu-sammenhang mit Freizeitbetätigungen stehen, wobei der mit uns zu schließende Vertrag ei-nen spezifischen Termin oder Zeitraum für unsere Leistungserbringung vorsieht. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht daher für die von uns angebotenen Leistungen kein gesetzli-ches Widerrufsrecht für Verbraucher, die den Vertrag mit uns im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen.

5.    Verbraucherinformation gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz     

Der Veranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.   

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 06/2024

§ 1 Allgemeines | Vertragspartner | Geltungsbereich

Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) ist der För-derkreis Werra Kalibergbau-Museum e.V. (nachfolgend auch: „Veranstalter“) und der Besucher. Weitere Informationen zu unseren Kommunikationsdaten und der gesetzlichen Vertretung finden Sie in der Veranstalterkennzeichnung (https://www.montekali.eu/allgemeines/impressum.html).

(1)    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Buchung und Durchführung einer Besich-tigungstour des Monte Kali (nachfolgend auch: „Haldenbesichtigung“). Eine Buchung kann ins-besondere über den Ticketshop auf unserer oben angegebenen Website erfolgen.

(2)    Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsfüh-rung berechtigten Vertreters des Veranstalters und dem jeweiligen Besucher wirksam. Sämtli-che Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.

§ 2 Anmeldung & Vertragsschluss

(1)    Unsere Angebote auf unserer Website sind freibleibend und stellen unverbindliche Aufforde-rung an den Besucher dar, bei uns eine Haldenbesichtigung zu buchen.

(2)    Der Besucher kann ein Angebot auf Buchung einer Haldenbesichtigung telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Ticket-System auf unserer Website abgegeben.

(3)    Bei einer Buchung über das Online-Ticketsystem auf unserer Website ist die Buchung nur ver-bindlich, wenn sie über die Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ am Ende des Buchungsprozesses geschieht. Eingabefehler können vor dem Bestätigen der Buchung durch Zu-rückgehen im Buchungsprozess berichtigt werden.

(4)    Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraums von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Aufforderung zur Zahlung des Ticketpreises nach der Buchung anzunehmen. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

(5)    Wir werden den Zugang Ihrer Buchung, die über das Online-Ticketsystem auf unserer Website erfolgte, unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindli-che Annahme der Buchung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

(6)    Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert; Wir senden dem Besucher per E-Mail die Be-stelldaten und unsere AGB zu. Anderweitig besteht mit Ausnahme der AGB kein Zugriff mehr auf den Vertragstext.

§ 3 Teilnahmebefähigung & sonstige Teilnahmebedingungen

(1)    Die Durchführung der Haldenbesichtigung ist mit einer gewissen körperlichen Anstrengung verbunden und erfordert Trittsicherheit. Die Besucher werden gebeten, ihre körperliche Verfas-sung entsprechend einzuschätzen. Wir empfehlen, dass der Besucher uns vor Buchung für wei-tere Informationen über die körperlichen Anforderungen bei der Haldenbesichtigung kontak-tiert.
(2)    Die Besucher müssen aus Sicherheitsgründen bei der Haldenbesichtigung festes Schuhwerk tragen. Wir empfehlen zudem witterungsangepasste Kleidung.

(3)    Das Mindestalter für Besucher beträgt 6 Jahre. Kinder dürfen nur in Begleitung einer erwachse-nen Begleitperson, die die Aufsichtspflicht ausübt, an der Haldenbesichtigung teilnehmen

(4)    Die Mitnahme von Tieren ist bei der Haldenbesichtigung untersagt.

(5)    Den Anweisungen der Begleitpersonen ist jederzeit Folge zu leisten, u.a. beim Einhalten des Abstandes zum Haldenrand.

(6)    Die Besucher haben stets ausreichend Abstand zu Fahrzeugen, Maschinen, Förderbändern und elektrischen Anlagen zu halten.

(7)    Das Betreten oder Befahren des Haldengeländes ohne Begleitung durch eine autorisierte Be-gleitperson (Haldenführer) bzw. einer Aufsichtsperson der Rückstandshalde ist untersagt.

§ 4 Durchführung der Haldenbesichtigung

(1)    Treffpunkt für die Haldenbesichtigung ist der Hexentanzplatz außerhalb der Haldenumzäunung (nachfolgend: „Besichtigungstreffpunkt“). Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anfahrtsbe-schreibung zum Besichtigungstreffpunkt per E-Mail versendet.

(2)    Die Haldenbesichtigungen beginnen entsprechend dem gebuchten Besichtigungstermin, in der Regel um 10 Uhr, 12.30 Uhr oder 15 Uhr (nachfolgend „Besichtigungsstartzeitpunkt“). Besucher, die nicht rechtzeitig zum Besichtigungsstartzeitpunkt am Besichtigungstreffpunkt eintreffen, verlieren ihren Anspruch gegen uns auf Durchführung der Haldenbesichtigung, wenn die Be-sichtigung vor ihrem Eintreffen, aber nach dem Besichtigungsstartzeitpunkt bereits gestartet wurde. In diesem Fall behalten wir unseren Anspruch auf Vergütung, soweit wir den Umstand, der uns von unserer Leistungspflicht befreit nicht zu vertreten haben. Wir haben jedoch den Wert desjenigen anzurechnen, was wir infolge der Befreiung von der Leistung ersparen oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlas-sen.

(3)    Der Veranstalter ist berechtigt, die Haldenbesichtigung bei Unwetter-, Hagel-, Glatteis- oder Hitzewarnung auch kurzfristig abzusagen.

(4)    Aus Sicherheitsgründen hat ein aufziehendes Gewitter stets den unmittelbaren Abbruch einer bereits begonnen Haldenbesichtigung zur Folge. Im Falle von stärkeren Niederschlägen und oder sehr starken Windverhältnissen entscheidet der diensthabende Haldenführer mit der diensthabenden Aufsicht der Rückstandshalde vor Ort über einen witterungsbedingten Ab-bruch.

(5)    Wenn in den Fällen des § 4 Abs. (3) und (4) die Haldenbesichtigung nicht sattfindet oder abge-brochen wird, wird der Besucher von seiner Zahlungspflicht für diese Haldenbesichtigung be-freit. Wenn der Besucher bereits für die ausgefallene oder abgebrochene Haldenbesichtigung bezahlt hat, wird ihm der gezahlte Betrag erstattet.

§ 5 Preise & Zahlungsbedingungen

(1)    Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 bzw. 7 Prozent) zum Zeitpunkt der Buchung.

(2)    Zusatzleistungen und Sondervereinbarungen, die nicht direkt über die Webseite gebucht wer-den können, bedürfen stets einer gesonderten Vereinbarung und werden daher gesondert be-rechnet.

(3)    Die Vergütung für die Haldenbesichtigung ist durch den Besucher spätestens bei Veranstal-tungsbeginn vor Durchführung der Haldenbesichtigung vor Ort am Hexentanzplatz oder vorab im Werra Kalibergbau Museum zu zahlen. Bei Nutzung des Online-Ticketsystems erfolgt die Be-zahlung vorab über die Zahlungsdienstleister „PAYPAL“ oder „STRIPE“

§ 7 Ausschluss von Besuchern / Kündigung durch den Veranstalter

(1)    Wir können nach Beginn der Haldenbesichtigung Besucher ausschließen und das Vertragsver-hältnis fristlos kündigen, wenn der Besucher die Durchführung des Vertrages trotz einer ent-sprechenden Mahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig ver-hält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; Dasselbe gilt, wenn der Besu-cher nicht die unter § 3 Abs. 1 genannten Anforderungen erfüllt.

(2)    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird durch die Regelung des Abs. (1) nicht berührt.

§ 8 Vertraglich eingeräumtes Rücktrittsrecht

(1)    Soweit dem Besucher ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, wird dieses und daraus resultie-rende Rechtsfolgen durch die Regelungen dieses § 8 nicht berührt.  

(2)    Besucher sind zum Rücktritt von einer gebuchten Haldenbesichtigung bis zu 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Haldenbesichtigung (Besichtigungsstartzeitpunkt) berechtigt, ohne dass hierfür ein Rücktrittsgrund vorliegen muss. Der Rücktritt ist hierbei persönlich gegenüber einem unserer Mitarbeiter im Werra Kalibergbau Museum oder telefonisch unter der in den Kontaktda-ten (vgl. A.1.) angegebenen Telefonnummer innerhalb der oben genannten Frist (§ 8 Abs. 2 Satz 1) zu erklären.

(3)    Erklärt der Besucher den Rücktritt vom Vertrag aufgrund dieses vertraglich eingeräumten Rück-trittsrechts, d.h. ohne dass ihm ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht und hält der Besucher hierbei nicht die Vorgaben aus Abs. (2) ein, behalten wir unseren Anspruch auf Zahlung des Ein-trittspreises für die gebuchte Haldenbesichtigung.

§ 9 Haftung

(1)    Bei arglistigem Verschweigen und für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung nach den Bestim-mungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

(2)    Im Übrigen haben wir unter Ausnahme der Fälle, in denen wir eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt haben, nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Wesentliche Ver-tragspflichten sind solche, die den Vertragsparteien die Rechte zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(3)    Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesent-liche Vertragspflicht (vgl. Abs. (2)) schuldhaft verletzt ist, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt.

(4)    Für sonstige Fälle leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Sonstiges; Gerichtsstand; geltendes Recht

(1)    Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Un-wirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich.

(2)    Ist der Besucher Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Sitz (s.o. Abschnitt A.1.) ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Besucher keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Besucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

(3)    Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde, der Verbraucher ist, bei Ver-tragsschluss seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

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Sonnenuntergangsführungen 2025

Bei einer Sonnenuntergangsführung können Sie einen Tag ganz besonders ausklingen lassen. Die Termine für das Jahr 2025 sind derzeit in Planung und werden in Kürze hier veröffentlicht.

Achtung: Straßensperrung L3172 ab dem 05.08.2024

Die L3172 ist ab dem 05.08.2024 zwischen Philippsthal-Heimboldshausen und Heringen-Lengers gesperrt.

Anfahrt zum Monte Kali aus Richtung Bad Salzungen/Fulda über Bundesstraße B62 und Autobahn A4 bis zur Anschlusstelle Wildeck-Hönebach.

Logo Monte Kali

Als Landmarken ragen in der grünen Landschaft im mittleren Werratal zwei Berge aus Salz auf. Diese sind durch den Kalibergbau entstanden, der seit 130 Jahren die Region wirtschaftlich, sozial und kulturell prägt.
Die aufgeschütteten Berge sind die Wahrzeichen der Region, gleichzeitig stehen sie auch für Umweltauswirkungen, die mit dem Kalibergbau einhergehen. Eine Besichtigung auf dem Monte Kali in Heringen (Werra) ist ein tolles Erlebnis.